Unfallgutachten

Professionelle Unfallgutachten – mobil bei Ihnen vor Ort oder in unserem Büro.

Professionelle Schadensaufnahme und rechtssichere Dokumentation für Haftpflicht- und Kaskoschäden – mobil vor Ort im Ruhrgebiet.

Mobile Begutachtung binnen 24 Stunden • Rechtssichere Dokumentation • Kostenlose Rechtsberatung

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist eine professionelle, objektive Bewertung der Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Doch was genau steckt in so einer Bewertung? Als unabhängiger Sachverständiger dokumentiere ich alle Schäden vollständig und bewerte diese nach anerkannten Standards.

Das Gutachten dient als rechtssichere Grundlage für die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung oder Ihrer eigenen Kaskoversicherung. Es schützt Ihre Ansprüche und sorgt für eine faire Entschädigung.

Wichtig: Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen – die gegnerische Versicherung muss die Kosten übernehmen, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind.

Fotograf nimmt beschädigtes Heck eines weißen Autos auf
Umfassende Betreuung

Was beinhaltet unser Unfallgutachten?

Wir bieten Ihnen eine vollständige Schadensaufnahme und -bewertung mit allem, was für eine erfolgreiche Schadensregulierung nach Unfall wichtig ist.

Vollständige Fotodokumentation

Detaillierte Aufnahme aller Schäden von verschiedenen Blickwinkeln für eine lückenlose Dokumentation.

  • Übersichtsaufnahmen des Fahrzeugs
  • Detailaufnahmen aller Schäden
  • Innenraumschäden (falls vorhanden)
  • Unfallspuren und Verschmutzungen
Schadenskalkulation

Präzise Ermittlung der Reparaturkosten nach aktuellen Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilpreisen.

  • Reparaturkostenschätzung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwertermittlung
  • Totalschadenprüfung
Rechtssichere Dokumentation

Gerichtsfeste Aufbereitung aller Schadensdaten entsprechend den aktuellen Rechtsnormen.

  • Detaillierte Schadensbeschreibung
  • Technische Bewertung
  • Unfallanalytische Betrachtung
  • Gerichtsfeste Aufbereitung
Einfache Abwicklung

Ablauf der Unfallgutachten-Erstellung

Von der Terminvereinbarung bis zur Gutachten-Übergabe – so läuft die Begutachtung Ihres Unfallfahrzeugs im Kfz Schadenfall.

1. Kontakt & Terminvereinbarung

Rufen Sie uns direkt nach dem Unfall an. Wir vereinbaren schnell einen Termin für die mobile Begutachtung – meist noch am selben oder nächsten Tag.

2. Professionelle Begutachtung

Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen – zu Hause, zur Werkstatt oder zum Abstellplatz. Die Begutachtung dauert ca. 30-60 Minuten je nach Schadensumfang.

3. Gutachten-Erstellung

Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie Ihr vollständiges, rechtssicheres Unfallgutachten digital per E-Mail und optional in gedruckter Form.

Fotograf dokumentiert Autoschaden an der hinteren Stoßstange
Wichtige Hinweise

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Fremdverschuldeter Unfall

Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, haben Sie das Recht auf ein Gutachten zur Schadensregulierung. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Kaskoschaden

Bei Teilkasko- oder Vollkaskoschäden (z.B. Hagel, Diebstahl, selbstverschuldete Unfälle) kann ein Gutachten sinnvoll sein, um die Schadenshöhe korrekt zu ermitteln.

Höhere Schäden (ab ca. 1.500€)

Bei Schäden über ca. 1.500€ lohnt sich ein Gutachten meist, da hier die Gefahr einer zu niedrigen Schadensschätzung durch die Versicherung besteht.

Totalschaden-Verdacht

Wenn ein Totalschaden vermutet wird, ist ein unabhängiges Gutachten wichtig, um den korrekten Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.

Schadensabwicklung nach einem Unfall mit Gutachter: klar, fair und ohne Stress

Nach einem Autounfall ist die Situation oft unübersichtlich. Man weiß kaum, wo man anfangen soll. Wo setzt man in so einem Moment am besten an? Bei einer sauberen Dokumentation des Schadens. Eine reibungslose Schadensabwicklung nach einem Unfall mit Gutachter beginnt mit einer unabhängigen Bewertung. Gutachter Kohlemann kommt zu Ihrem Fahrzeug, prüft jeden Schaden, macht Fotos und erstellt eine Bewertung, mit der die Versicherung arbeiten kann.

Wann benötigen Sie ein Unfallgutachten?

Unverschuldeter Unfall
 Sind Sie nicht der Unfallverursacher, haben Sie das Recht auf ein eigenes Gutachten. Die Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Kaskoschaden
 Bei Teil- oder Vollkaskoschäden, etwa durch Hagel, Diebstahl oder einen selbst verschuldeten Unfall, kann ein Gutachten helfen, die Schadenshöhe korrekt zu ermitteln. Beachten Sie: Hier schickt die Versicherung meist einen eigenen Gutachter, und die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter tragen Sie in der Regel selbst.

Schäden ab ca. 750 €
 Ab dieser Grenze gilt ein Schaden nicht mehr als Bagatellschaden, und ein vollständiges Gutachten ist in der Regel sinnvoll. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung erstatten.

Verdacht auf Totalschaden
 Wird ein Totalschaden vermutet, ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig, um den korrekten Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.

Kostenvoranschlag nach Unfall oder Gutachten: was brauchen Sie?

Eine Schätzung ins Blaue oder eine schnelle Meinung aus der Werkstatt reicht selten aus. Ein Kostenvoranschlag nach einem Unfall zeigt zwar die voraussichtlichen Reparaturkosten, aber er erfasst weder eine Wertminderung noch den Nutzungsausfall oder versteckte Schäden. Bei kleineren Schäden unter der Bagatellgrenze erstellen wir einen fundierten Kostenvoranschlag. Bei größeren Schäden erhalten Sie von uns ein vollständiges Gutachten. So zahlt die Versicherung korrekt, und es gibt später keine bösen Überraschungen.

Schnell, mobil, unkompliziert
 Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder an den Unfallort. Sie erhalten einen detaillierten Bericht mit Fotos und bei Bedarf eine persönliche Beratung.

Verlässlich dokumentiert
 Unsere Gutachten werden von Versicherungen anerkannt und können auch vor Gericht als Beweismittel dienen. Sie eignen sich für Versicherungsansprüche, Streitfälle und die Reparaturplanung.

Versteckte Schäden erkennen

Ein Unfall beschädigt oft mehr als nur die sichtbare Karosserie. Verborgene Schäden können unter Verkleidungen oder im Fahrzeugrahmen liegen. Eine professionelle Bewertung zeigt den tatsächlichen Zustand Ihres Fahrzeugs und erklärt, welche Reparaturen nötig sind und welche Kosten entstehen.

Versicherungen verlangen dieses Dokument oft, um einen Schadenfall zu prüfen. Ohne professionellen Bericht wirkt der Schaden schnell kleiner, als er wirklich ist. Das kann die Bearbeitung verzögern oder zu einer zu niedrigen Entschädigung führen.

Ein erfahrener Fahrzeugsachverständiger prüft das Fahrzeug sorgfältig, mit Fotos, Schadensnotizen und einer genauen Kalkulation der Reparaturkosten. Anders als eine Werkstatt untersucht ein unabhängiger Gutachter sichtbare und versteckte Schäden gleichermaßen und stellt auch einen möglichen Wertverlust fest. Das gibt Ihnen Sicherheit und schafft eine klare Grundlage für die Kommunikation mit der Versicherung.

Nach einem Unfall zählt Zeit. Eine schnelle Besichtigung sorgt dafür, dass der Schadenprozess ohne Verzögerung starten kann.

Unfallgutachten ohne Aufwand: Klarheit von Anfang an

Nach einem Unfall zählt jede Entscheidung. Ein präzises Gutachten schafft die Grundlage, um Schäden korrekt zu bewerten und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Haftet die Gegenseite, ist das Gutachten für Sie kostenfrei.

Wir übernehmen die vollständige Dokumentation, prüfen den Schaden sorgfältig und erklären Ihnen alles verständlich. Für die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch dessen Kosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung. So wird bei der Schadensabwicklung nichts übersehen.

Schnelle Termine, klare Abläufe und persönliche Betreuung geben Ihnen Sicherheit in einer unsicheren Situation. Gutachter Kohlemann begleitet Sie in Oberhausen und im gesamten Ruhrgebiet zuverlässig durch den Prozess.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer traegt die Kosten fuer ein Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall uebernimmt ueblicherweise die Versicherung des Unfallgegners die Gutachterkosten als Teil des Schadensersatzes. Liegt eine Mitschuld vor, kann sich der uebernommene Anteil entsprechend verringern.